AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der cionix Systemhaus GmbH – Stand 01.2024

1. Geltung
cionix Systemhaus GmbH erbringt Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn sie cionix Systemhaus GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkennt. cionix Systemhaus GmbH ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich aller Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Systemhaus cionix Systemhaus GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn cionix Systemhaus GmbH einen Auftrag des Kunden schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Der Vertragsabschluss kann von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Kostenvoranschläge sind nur in schriftlicher Form und in ihrer Höhe nach nur annähernd verbindlich. Preise können um 15 % über- bzw. unterschritten werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverzug im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Netzwerkleistungen ISP), die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. cionix Systemhaus GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Soweit sich cionix GmbH zur Erbringung der angebotenen Dienste der Hilfe Dritter bedient, werden dessen AGBs Vertragsbestandteil. Diese werden jedoch nicht Vertragspartner des Kunden. Durch die gemeinsame Nutzung der Dienste entsteht kein begründbares Vertragsverhältnis.

3. Leistungsumfang, Entgelte
Art und Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich im Einzelnen aus den Angaben in der Auftragsbestätigung oder dem Vertragsformular, das der Kunde ausgefüllt und unterschrieben hat. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbartenAnzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Hält cionix Systemhaus GmbH Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer der cionix Systemhaus GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zusetzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei cionix Systemhaus GmbH beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosemAblauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisenVerzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt zum jeweils aktuellen Stundensatz, derzeit 120,- € je angefangene Arbeitsstunde (Stand 01.01.2024), zuzüglich Mehrwertsteuer.

4. Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist cionix Systemhaus GmbH berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden. Dem Käufer bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist cionix Systemhaus GmbH nach Setzung und fruchtlosem Ablaufeiner angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so ist cionix Systemhaus GmbH berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Soweit cionix Systemhaus GmbH Domainnamen im Auftrag des Kunden beantragt, so kann der Kunde keinerlei Forderungen an cionix Systemhaus GmbH stellen, die daraus resultieren, daß der Name schon von Dritten benutzt wird oder nicht verfügbar ist. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn bei Antragstellung des Kunden der Domainname noch frei war, dieser aber in der Zwischenzeit von dem jeweiligen NIC vergeben wurde. Nachträgliche Änderungen von Domaineintragungen sind nur gegen Gebühr möglich. Bei einem eventuellen Providerwechsel kann die Domain vom Kunden mitgenommen werden. Eine Rückerstattung von Domaingebühren ist nicht möglich. Bei Inanspruchnahme von Internet-Serverleistungen erhält der Kunde eine Abrechnung der Positionen. Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt cionix Systemhaus GmbH, wie auf dem Bestellformular spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen.

5. Kündigung, Laufzeiten von Verträgen
Kündigungen müssen per Einschreiben erfolgen. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Zuviel bezahlte Beträge werden dem Kunden im Fall einer ordnungsgemässen und fristgerechten Kündigung zurückerstattet. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Bei einem Verstoss gegen eine oder mehrere dieser Vereinbarungen, nach vorangegangener fruchtloser Abmahnung, ist cionix Systemhaus GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

6. Verantwortlichkeit für bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten (Internetdienstleistungen)
cionix GmbH haftet für die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmodule im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 8. Text-, Bild- und Tondateien sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. cionix Systemhaus GmbH überprüft oder überwacht die Inhalte des Kunden nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung, Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die “Dispute Policy” des InterNic unter www.internic.net). Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen cionix Systemhaus GmbH gestellt werden, ist cionix Systemhaus GmbH berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren bis der Kunde den Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat. Der Kunde hält Online-Vision von allen Ansprüchen Dritter, in Zusammenhang mit von cionix Systemhaus GmbH erbrachten Leistungen für den Kunden, frei. Der Kunde ist für alle über seine Zugangskennung oder von Dritten produzierten bzw. publizierten Inhalte (Homepage, nachfolgende Seiten, Forenbeiträge, Inhalte von Chat-Systemen, sonstige Inhalte) selbst verantwortlich. Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstossen. cionix Systemhaus GmbH ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren. Vorgenanntes gilt entsprechend für Verweise des Kunden auf solche Inhalte Dritter (“Hotlinks”). cionix Systemhaus GmbH behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies sind insbesondere CGI-Programmmodule, die nicht in der Programmbibliothek (des Servers) bereitgehalten werden. cionix Systemhaus GmbH behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung sofort zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen. Sollte eine Anwendung zu einer Einschränkung bzw. Sperrung von Leistungen führen, ist der Kunde, sofern er schuldhaft gehandelt hat, dennoch gegenüber cionix Systemhaus GmbH leistungspflichtig. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die (systemimmanente) Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Verstösst ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen die vorgenannten Bedingungen oder sollte cionix GmbH feststellen, dass der Kunde Inhalte nach den vorgenannten Kriterien selbst oder durch Dritte geändert hat, ist cionix Systemhaus GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und zur sofortigen Löschung der entsprechenden Seiten berechtigt. Ansprüche gegen cionix Systemhaus GmbH, insbesondere die Rückerstattung von gezahlten Entgelten, sind in derartigen Fällen ausgeschlossen, es sei denn der Kunde erbringt den Nachweiss, dass er den Verstoss gegen die vorgenannten Bedingungen nicht zu vertreten hat.

7. Pflichten des Kunden (Internetdienstleistungen)
Der Kunde ist verpflichtet, die cionix Systemhaus GmbH-Dienste sachgemäss zu nutzen. Er haftet für Schäden, die er cionix Systemhaus GmbH oder Dritten durch unsachgemässe Nutzung der cionix Systemhaus GmbH-Dienste zufügt. Der Kunde hat jede Änderung in seiner Person, sei es Namensänderung oder Bezeichnungsänderung oder Gesellschaftsänderung unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmässigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG). Der Kunde hält cionix Systemhaus GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der dem Kunden zugeordneten Inhalte gegen cionix Systemhaus GmbH geltend machen. Die Nutzung eines von cionix Systemhaus GmbH vermittelten Speicherplatzes und jeglicher dabei verwendeter Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Er darf die Zugriffsmöglichkeit auf den Server nicht missbräuchlich nutzen und rechtswidrige Handlungen vornehmen. Der Kunde erhält zur Pflege seines virtuellen Hosts/Servers eine Nutzerkennung und ein Passwort. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren, sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit sein Passwort zu ändern. Änderungen des Passwortes müssen cionix Systemhaus GmbH unter Nennung des neuen Passwortes aus rechtlichen Gründen unverzüglich mitgeteilt werden. cionix Systemhaus GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die bestellten Domainnamen bereitgestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich die offiziellen Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter zu verstossen. Der Kunde hat zu prüfen ob der gewünschte Domainname kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist. Für den Fall, dass cionix GmbH von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, cionix Systemhaus GmbH schadlos zu halten. Ebenfalls behält sich cionix Systemhaus GmbH dann die Sperrung der betreffenden Domain bis zur zweifelsfreien Abwendung von Ansprüchen Dritter vor.

8. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Entgelte werden mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 5. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen von cionix Systemhaus GmbH zur Folge. cionix Systemhaus GmbH kann nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Gleiches gilt bei Nichteinlösen von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs oder Nachsuchen eines Vergleichs des Kunden. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.Ist der Käufer im Verzug, so ist cionix Systemhaus GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinen Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder 5 % bei Verbrauchern und im übrigen 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. cionix Systemhaus GmbH ist ferner berechtigt, zusätzlich zu den Bankgebühren eine Kostenpauschale von 30,00 EUR für die Bearbeitung nicht eingelöster -“geplatzter”- Schecks oder von Rücklastschriften in Rechnung zu stellen, sofern nicht von cionix Systemhaus GmbH ein größerer Schaden oder vom Käufer ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

9. Zahlungsverzug bei Internetdienstleistungen
Ein Wechsel einer Domain zu einem anderen Provider kann nur dann erfolgen, wenn alle Verbindlichkeiten des Kunden bei cionix Systemhaus GmbH beglichen sind. Bei Zahlungsverzug ist cionix Systemhaus GmbH berechtigt die Weitergabe der Domain an einen anderen Provider bis zur vollständigen Zahlung der Rückstände zzgl. evtl. Mahn- und Rechtskosten sowie der Zinsen verhindern. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist cionix Systemhaus GmbH berechtigt, den Netzzugang sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen oder sonstigen Entgelte zu zahlen. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug, kann cionix Systemhaus GmbH das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Bei Zahlungsverzug berechnet cionix Systemhaus GmbH Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die cionix GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden cionix GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum von cionix GmbH. Verarbeitung oder Umarbeitung erfolgen stets für cionix GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von cionix GmbH durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Grundlage ist der Rechnungswert) an cionix GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum von cionix Systemhaus GmbH unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der cionix Systemhaus GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Solange der Käufermit Zahlungen gegenüber cionix Systemhaus GmbH nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind jedoch stets unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einemsonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubterHandlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereitsjetzt sicherungshalber in vollem Umfang an cionix GmbH ab. cionix GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von cionix Systemhaus GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber cionix Systemhaus GmbH nicht nachkommt. Auf Aufforderung von cionix GmbH hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und cionix GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von cionix GmbH in der Weise an seine Kunden weiter, dass er sich diesen gegenüber selbständig gem. § 455BGB das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Bei Zugriffen Dritter – insbesonderedes Gerichtsvollziehers – auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von cionix GmbH hinzuweisen und cionix Systemhaus GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, dieVorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist cionix Systemhaus GmbH berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Soweit cionix Systemhaus GmbH nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

11. Rücktritt
Neben den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein Rücktrittsrecht für cionix Systemhaus GmbH bei einer den Vertragszweck gefährdenden Vertragsverletzung des Käufers, wenn eine Fristsetzung durch cionix Systemhaus GmbH erfolglos geblieben ist.

12. Rechte von Kunden bei Mängeln
Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen mit der Maßgabe, dass der Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wegen eines Mangels der verkauften Sache ausgeschlossen wird. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln ein Jahr. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Tag des Erhalts der Ware. Daneben bzw. anschließend gilt eine evtl. Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen – ggf. kostenpflichtig – über cionix Systemhaus GmbH erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber cionix Systemhaus GmbH begründet werden. Der Käufer hat cionix Systemhaus GmbH offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen bei cionix GmbH eingehend schriftlich mitzuteilen. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muß der Käufer die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schädenuntersuchen und cionix Systemhaus GmbH von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar. In diesem Falle sind die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangelsbefinden, zur Besichtigung durch cionix Systemhaus GmbH bereitzuhalten. Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Mangelbeseitigung durch cionix Systemhaus GmbH verlangt. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit cionix GmbH die Fehlerhaftigkeit der geliefertenWare festzustellen. Die Warenrücksendung hat – sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – frei Haus zu erfolgen. Für die Überprüfung ungerechtfertigteroder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann cionix Systemhaus GmbH eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR (incl. der gesetzl. MwSt.) erheben oder spezifisch abrechnen. Bei der Erhebung der Bearbeitungspauschale ist dem Käufer der Gegenbeweis vorbehalten, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert cionix Systemhaus GmbH nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche zumutbar. Garantien liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Käufer nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Nacherfüllung keine Verlängerung der Verjährungsfrist für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs “inanderer Weise” (§212 BGB). cionix Systemhaus Systemhaus GmbH haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten seiner Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Käufer vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht cionix Systemhaus GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden eintreten. Werden Betriebs- und Wartungshinweise von cionix Systemhaus GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind.

13. Gewährleistung bei Internetdienstleistungen
cionix GmbH gewährleistet eine einwandfreie Funktion der Inhalte auf dem firmeneigenen System, übernimmt jedoch keine Gewähr für die entsprechend exakte Wiedergabe der Internetseiten des Kunden auf anderen Rechnerplattformen und verschiedenen Softwareversionen.

14. Reparaturaufträge, Datensicherung , Datenrettung
Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine Durchschrift. Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). cionix Systemhaus GmbH weist darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Kunde cionix Systemhaus GmbH mit einer Datenrettung, erbringt cionix Systemhaus GmbH diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. cionix Systemhaus GmbH weist darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.

15. Vergebliche Fehlersuche
Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war oder der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.

16. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind für cionix Systemhaus GmbH bis zum Ablauf von vier Wochen nach Abgabe verbindlich. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages richten sich nach der Art des Gerätes. cionix Systemhaus GmbH übernimmt für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages keine Gewähr. Bei wesentlicher Überschreitung des Kostenvoranschlages wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Höhe der Kosten werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

17. Berechnung des Auftrages
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftraggegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung gemäß Ziffer 18 bleibt unberührt.

18. Pfandrecht
cionix Systemhaus GmbH hat für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihr hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus vorangegangenen Verträgen von cionix Systemhaus GmbH mit dem Kunden.

19. Rechte des Kunden bei Mängeln von Reparaturarbeiten
Die Rechte des Kunden beziehen sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material. Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten können die Rechte nach besonderer Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen.

20. Lagerkosten, Verwahrung, Verwertung
Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann cionix Systemhaus GmbH vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang.Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. cionix Systemhaus GmbH ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach erfolglosem Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

21. Haftung
cionix GmbH haftet uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Unmöglichkeit haftet cionix GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet cionix GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen eines Mangels von verkauften oder hergestellten Sachen ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn cionix GmbH die Pflichtverletzung zuvertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von cionix GmbH beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von cionix GmbH.

22. Haftungsbeschränkungen für Internetdienstleistungen
Im Internet kann auf die veröffentlichten Daten der Server, nicht unbedingt immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur. cionix Systemhaus GmbH haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von cionix Systemhaus GmbH oder Erfüllungsgehilfen liegen. Technische Probleme, Leistungsverzögerung – Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist cionix GmbH berechtigt, Teile, oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.

23. Schlussbestimmungen
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Charlottenburg. Auf diesem Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlußgesetzes (EKAG) anwendbar.

24. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäss Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. cionix GmbH ist bis auf schriftlichen Widerruf berechtigt, aktuelle Informationen per Fax oder eMail zu übermitteln. Wünscht der Kunde Eintragungen in die Internet-Suchprogramme und Branchenverzeichnisse, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von cionix GmbH im Internet frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht werden. Der Kunde stellt cionix Systemhaus GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

Stand 01/2024

cionix Systemhaus GmbH, Geschäftsführer Jan Schreiber Sitz der Gesellschaft Falkensee,
Amtsgericht Potsdam HRB 26584 P